Grundsteuer berechnen — Bundesmodell, Jahres- und Monatsbetrag
Grundsteuerwert eingeben, Grundstücksart per Klick wählen und den Hebesatz der eigenen Gemeinde eintragen — der Rechner zeigt sofort den Grundsteuermessbetrag sowie die jährliche und monatliche Grundsteuer nach dem Bundesmodell.
Angaben zum Grundstück
Wichtiger Hinweis: Das Bundesmodell gilt nicht in allen Bundesländern. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und das Saarland nutzen eigene, abweichende Landesmodelle. Dieser Rechner bildet nur das Bundesmodell ab (u. a. gültig in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) und ersetzt keinen amtlichen Steuerbescheid.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Rechtsgrundlage: Grundsteuerreform, Bundesmodell (§§ 218 ff. BewG, Grundsteuergesetz) — neue Werte gelten bundesweit ab 01.01.2025. Quelle/Stand: gesetzliche Steuermesszahlen und Berechnungsformel, geprüft 17.07.2026. Dieser Rechner ersetzt keinen amtlichen Grundsteuerbescheid.
Über dieses Werkzeug
Das Bundesmodell berechnet die Grundsteuer in drei Schritten: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest, dieser wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl zum Grundsteuermessbetrag verrechnet, und die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem eigenen Hebesatz zur endgültigen Jahressteuer. Nur der letzte Schritt liegt bei der Gemeinde — Grundsteuerwert und Steuermesszahl sind bundeseinheitlich vorgegeben. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Gilt nur für das Bundesmodell — nicht anwendbar in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und dem Saarland (eigene Landesmodelle).
- Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt — der Beispielwert ist nur ein Platzhalter, den tatsächlichen Hebesatz bei der Gemeinde erfragen.
- Der Grundsteuerwert wird ausschließlich vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt, nicht selbst berechnet — dieser Rechner setzt ihn als bekannte Eingabe voraus.
- Keine Berücksichtigung von Erlass- oder Stundungsregelungen, Grundsteuer C oder gemeindespezifischen Sondersätzen für baureife, unbebaute Grundstücke.
- Ersetzt keinen amtlichen Grundsteuerbescheid und keine individuelle Steuerberatung.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.